Transparenz
Einkünfte und Ausgaben
Abgeordnetenentschädigung (Diät)
Abgeordnete im Landtag von Sachsen-Anhalt erhalten eine monatliche Entschädigung. Sie soll sicherstellen, dass die Abgeordneten ihre Aufgaben effektiv, frei und unabhängig erfüllen können. Die Grundlage hierfür ist Artikel 56 Absatz 5 der Landesverfassung Sachsen-Anhalts und das Abgeordnetengesetz.
Die Entschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2023 genau 7797,69 Euro im Monat und ist steuerpflichtig. Seit der 7. Wahlperiode orientiert sich deren Höhe an der Entwicklung der Löhne in Sachsen-Anhalt. Steigen also die Löhne der Beschäftigten, bekommen auch die Abgeordneten mehr Geld, sinken die Löhne im Land, werden auch die Diäten reduziert.
Abgeordneten steht es frei, neben dem Mandat weiteren Tätigkeiten nachzugehen. Diese Einkünfte (Nebeneinkünfte) sind dem Präsidenten des Landtages anzuzeigen. Selbstständige oder nicht beim Land Beschäftigte können weiterhin ihren Berufen nachgehen. Ich gehe voll meinem Mandat nach und erziele keine Nebeneinkünfte.
Kostenpauschale
Zusätzlich erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale, die alle mandatsbedingten Kosten deckt. Davon können zum Beispiel die Miete von Wahlkreisbüros, Telefonkosten, Werbematerial und Veranstaltungen bezahlt werden. Die Kostenpauschale beträgt seit 1. Juli 2023 2126 Euro im Monat.
Im Landtag steht mir ein möbliertes und mit Computer und Telefon ausgestattetes Büro zur Verfügung.
Erstausstattung des Wahlkreisbüros
Wer erstmals als Abgeordnete:r in den Landtag einzieht, muss sich ein Wahlkreisbüro einrichten. Für dessen erstmalige Ausstattung mit Schreibtisch, Stühlen, Schränken, Lampen usw. zahlt das Land einen Zuschuss. Nach Antrag erstattet der Landtag die nachgewiesenen Ausgaben in Höhe von maximal 1.500 Euro. Diese Finanzierung hab ich aktuell nicht in Anspruch nehmen müssen, da ich ein voll möbliertes Wahlkreisbüro übernehmen konnte.
Des Weiteren erhalten Abgeordnete für ihre Mitarbeitenden im Wahlkreisbüro eine einmalige Finanzierung der technischen Ausstattung in Höhe von bis zu 1.800 Euro. Diese Kostenerstattung haben ich für einen Laptop, Bildschirm und Drucker plus entsprechendes Zubehör in Anspruch genommen.
Aufwendungen für Personalkosten
Auf Antrag erhält ein:e Abgeordnete:r die nachgewiesenen Aufwendungen für alle Personalkosten eines Mitarbeiters inklusive der Arbeitgeberanteile und Beitragszuschüsse des Arbeitgebers zur gesetzlichen Sozialversicherung und sonstige Aufwendungen. Höchstgrenze ist die Entgeltgruppe 10 Stufe 6 des Tarifvertrages der Länder (TV-L). Die Aufwendungen werden direkt über den Landtag abgewickelt und unmittelbar aus der Landeskasse an den:die Mitarbeiter:in gezahlt. Wird die verfügbare Summe nicht ausgeschöpft, fließt das Geld zurück an den Landtag. Familienmitglieder des Abgeordneten dürfen nicht eingestellt werden. Grundlage ist das Abgeordnetengesetz.
Netzkarte, Reisekosten und Übernachtungsgeld
Abgeordnete erhalten zudem eine kostenlose Netzkarte der Deutschen Bahn (1. Klasse), die für Fahrten innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt und für Reisen nach Berlin oder Bonn gilt.
Erstattet werden außerdem auf Antrag Übernachtungskosten und Fahrtkosten für Fahrten im Auftrag des Landtages, der Fraktion oder eines Ausschusses.
Ausgaben
Die monatliche Abgeordnetenentschädigung (Diät) muss versteuert werden. Auch der Solidaritätszuschlag wird abgeführt. Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden nach § 25 Abs. 2 und Abs. 3 des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt in Höhe von 50 Prozent des Beitrages erstattet.
Als Landtagsmitglied mit dem Mandat der Partei DIE LINKE leiste ich neben dem satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag regelmäßig Sonderbeiträge in Form von Mandatsträgerbeiträgen. Die Abgeordneten unserer Fraktion spenden (schon seit 1995) einen Teil der Diäten in den Solidarfonds der Fraktion (in dieser Legislaturperiode 100 Euro/Monat).
Als Abgeordnete der LINKEN betreue ich die Region Magdeburg mit 4 Wahlkreisen. Für die Arbeit vor Ort unterhalte ich ein Wahlkreisbüro in der Ebendorfer Str. 3. Neben den laufenden Kosten für die Räume fallen Kosten für Kommunikation, Versicherungen etc. und die Fahrten im Wahlkreis sowie Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit an.
Weitere Mitgliedsbeiträge in Vereinen und Verbänden führe ich hier nicht auf, da sie nicht mit meinem Mandat entstehen, sondern auch schon vor meiner Abgeordnetentätigkeit Teil meines gesellschaftlichen Engagements waren. mehr
Das bedeutet in Zahlen:
Einnahme | Höhe |
Abgeordnetenentschädigung | 7.797,69 € |
Zuzahlung Krankenkasse | 386,53 € |
Zuzahlung Kind Krankenversicherung | 76,06 € |
Gesamt: | 8.260,28 € |
Ausgaben | Höhe |
Mitgliedsbeitrag DIE LINKE | 150,00 € |
Mandatsträger:innenbeitrag DIE LINKE | 1.200,00 € |
Pflegeversicherung | 21,36 € |
Krankenversicherung | 925,18 € |
Solidaritätszuschlag Rücklage | 120,00 € |
Steuerrücklage | 2.000,00 € |
Solifonds der Fraktion | 100,00 € |
individuelle Spende | 200,00 € |
Monatskarte MVB (Abo) | 49,00 € |
Gesamt | 4.765,54 € |
Somit stehen mir monatlich netto zur Verfügung: 3297,16 Euro.
Die Kosten für mein Wahlkreisbüro teilen sich wie folgt auf:
Ausgabe | Höhe |
Miete Wahlkreisbüro | 356,21 € |
Telefon/Internet | 60,00 € |
Website-Hosting | 21,00 € |
Rundfunkbeitrag | 6,12 € |
Handypauschale Mitarbeitende | 90,00 € |
Geschäftsbedarf (Papier, Porto etc.) | 250,00 € |
Reisekosten Mitarbeitende | 80,00 € |
Öffentlichkeitsarbeit | 200,00 € |
Veranstaltungen | 200,00 € |
Reparatur/Wartung | 50,00 € |
Spenden | 200,00 € |
Sonstiges/Rücklage | 300,00 € |
Gesamt | 1.813,33 € |
Natürlich fallen manche Kosten so nicht pro Monat an, es sind mitunter Durchschnittswerte auf das Jahr gerechnet.