Fachtagung zur Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Am 22. November lud die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung „Recht haben. Recht bekommen!“ (Pfeiffersche Stiftungen) in Kooperation mit der Diakonie Deutschland und dem evangelischen Fachverband für Teilhabe zu einer Fachtagung rund um das Thema Rechte für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention und des daraus resultierenden Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ein.
Vorgesehen waren bei der Einführung des BTHG Leistungen aus einer Hand, niedrigschwellig und vor allen Dingen auf die Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten. Ambulant vor stationär hieß der Grundsatz und das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen sollte das Fundament sein.
Leider sieht die Realität etwas anders aus. Die einzelnen Bundesländer handhaben die Umsetzung des BTHG völlig unterschiedlich und in Sachsen-Anhalt spitzt sich die Lage ganz besonders zu. In den Sozialgerichten sind unzählige Verfahren anhängig, die Sozialagentur als übergeordneter Träger der Sozial- und Eingliederungshilfe agiert nicht im Sinne der Betroffenen und im Landtag häufen sich die Petitionen.
Alle sind sich einig: So kann es nicht weitergehen!
Der Fachtag beschäftigte sich mit Fragen zum Spannungsfeld zwischen normativen Ansprüchen des BTHG und der Realität der Umsetzung und warum sich Leistungsträger und Leistungsempfänger nicht verstehen (können). Hierzu gaben Prof. Dr. phil. Michael Komorek und Stefan Flach-Bulwan einige Denkanstöße als Grundlage für die Arbeit in den insgesamt sechs Workshops, die aus ganz unterschiedlichen Perspektiven auf das Thema Teilhabe im Rahmen der UN-BRK und des BTHG schauten.
Grundtenor war, dass sich noch einiges verändern muss, um tatsächliche vollumfängliche Teilhabe zu realisieren, dass alle Beteiligten aufeinander zugehen müssen und dass die sich massiv häufenden Klagen vor dem Sozialgericht reduziert werden müssen. Das geht aber tatsächlich nur, wenn die Betroffenen in ihren individuellen Bedarfen ernstgenommen werden und diese ihnen zuerkannt werden – ohne Misstrauen, Abwertung und Runterreduzieren der Leistungen durch die Behörden, allen voran die Sozialagentur.
Der Austausch hat dazu beigetragen, den Ernst der aktuellen Lage für die Betroffenen sichtbar zu machen, sich auszutauschen, unterschiedliche Perspektiven einzunehmen, aber auch einzugestehen: So kann es nicht weitergehen, wenn wir es mit der Inklusion ernst meinen.