Was macht eine Schiedsstelle?

Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Leistungserbringer) verhandeln mit der Sozialagentur (Träger der Eingliederungshilfe) zu ihren entstehenden Kosten. Zu diesen Verhandlungen wird von einer der beiden Seiten aufgefordert. Der Abschluss der Vereinbarung soll dann innerhalb von drei Monaten erfolgen. Passiert das nicht, so kann einer der beiden Verhandler die Schiedsstelle zur Klärung der strittigen Punkte anrufen. Diese muss dann entscheiden.

Das Problem

In der Schiedsstelle zum SGB IX – Eingliederungshilfe – stauen sich seit Jahren die Verfahren und es werden stetig mehr.

Systemfehler

Die vielen angestauten Verfahren in der Schiedsstelle sind nur die Folgesymptomatik. Der grundlegende Systemfehler liegt bei der Sozialagentur. Hier stagnieren die Verfahren auf unbekannte Zeit aus nicht transparenten Gründen. Um ihre Ansprüche zu sichern, also die auskömmliche Finanzierung, müssen die Einrichtungen die Schiedsstelle anrufen. Jedoch arbeitet diese ehrenamtlich und ist mit den vielen offenen Verfahren überlastet. 

Ein Ende?

Ist nicht in Sicht! Es braucht dringend ein Umdenken in der Sozialagentur. Es geht um Bedarfe und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten und dafür alle Rahmenbedingungen zu ermöglichen, muss im Fokus stehen. Eingliederungshilfe statt Ausgliederungshilfe!